Formelles

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorgehen bei Krankmeldungen

 

Eltern sollen uns rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn um 8:30 Uhr
telefonisch darüber informieren, wenn ihr Kind krank ist.
Eine schriftliche Entschuldigung ist trotzdem notwendig und kann
nachgereicht werden, sobald das Kind wieder zur Schule gehen kann.
Ist ein Kind länger als drei Tage krank, wird ein ärztliches Attest
notwendig.
Bei chronisch erkrankten Kindern, kann eine Sonderregelung zwischen
behandelndem Arzt, Eltern und Schule getroffen werden.
Fehltage ohne schriftliche Entschuldigung bzw.  längerfristiges Fehlen
ohne ärztliches Attest gelten als unentschuldigtes Fehlen.
Unentschuldigte Fehltage werden auf den Jahresbriefen vermerkt.

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Beurlaubungen

·         stundenweise bis zu 3 Tage durch die Lerngruppenleitung

·         vor und nach den Ferien sowie bis zu 3 Wochen durch die Schulleiterin

·         über weitergehende Beurlaubungen entscheidet das zuständige Bezirksamt auf Antrag und nach Stellungnahme der Schulleitung

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Schulweg

 

Eltern sollen ihre Lerngruppenleiter darüber informieren, wenn ihr Kind allein zur Schule geht. Dies ist notwendig, damit wir die Eltern zu Unterrichtsbeginn um 8:30 Uhr  telefonisch benachrichtigen können, wenn das Kind nicht in der Schule angekommen ist und uns keine Krankmeldung vorliegt.

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Vollmachten

·         Dauervollmachten sind im entsprechenden Ordner in der Garderobe zu hinterlegen

·         Einzelvollmachten bitte auf entsprechenden Vordrucken ausstellen und in den Informationshefter legen

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Verhalten bei Läusebefall und ansteckenden Krankheiten

Treten in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Kindertagesstätten oder Ferienlagern Läuse auf, so ist der jeweilige Leiter verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. Das Gesundheitsamt wird dann in Zusammenarbeit mit dem Leiter der Gemeinschaftseinrichtung und den Eltern betroffener Kinder die notwendigen Maßnahmen vorschlagen. Übrigens: ein Kind mit Läusen darf erst wieder die Schule oder den Kindergarten besuchen, wenn nach dem Urteil des Arztes oder des Gesundheitsamtes keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr zu befürchten ist. Der Arzt stellt nach der Behandlung ein Attest aus, dass in der Schule vorgelegt wird. Diese Vorschriften sind genau geregelt im Infektionsschutzgesetz.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass ein Kind vorübergehend vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen werden muss, wenn der Verdacht besteht, dass es an einer ansteckenden Krankheit leidet, es ernstlich erkrankt ist oder die Gefahr besteht, dass es andere gesundheitlich gefährdet. Nach ansteckenden Erkrankungen ist die Vorlage eines Attestes erforderlich, aus dem hervorgeht, dass das Kind die Einrichtung wieder besuchen kann.

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Regelung über elektronische Geräte und Mobiltelefone

 

Während der regulären Schulzeit von 8:30 - 15:00 Uhr können wir keine Mobiltelefone, MP3-Player, Game-Boys und ähnliche elektronische Geräte in unseren Lernräumen akzeptieren. Solche Geräte müssen deshalb während der Schulzeit in der Garderobe verbleiben. Schul- und Hortträger können keine Haftung für den Verlust dieser Geräte übernehmen. Wir bitten auch aus diesem Grund alle Eltern, mit darauf zu achten, dass unsere Schultür besonders während der Unterrichtszeiten von 8:30 - 15:00 Uhr  immer sicher verschlossen ist.
 
Es ist davon abzusehen, den Kindern elektronischen Spielgeräte mitzugeben. Auch auf Mobiltelefone sollte möglichst verzichtet werden, sofern die Kinder ihren Schulweg nicht allein zurücklegen.  Alle dringenden Angelegenheiten oder  Probleme, die während der Schul- und Hortzeit auftreten, können und sollten zunächst in der Lern- bzw. Hortgruppe oder mit einem Erwachsenen aus dem Team besprochen werden. Sofern dies notwendig ist, setzen wir uns über unser Schultelefon mit euch in Verbindung. Bitte habt Verständnis dafür, dass dies nicht für spontane persönliche Verabredungen am Nachmittag gelten kann.

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Veröffentlichung von Fotos Ihres Kindes

Schülerinnen und Schüler, werden z.B. in Zeitungsartikeln und auf der Internetseite unserer Schule , wenn möglich auch mit Foto, erwähnt. Diese Artikel werden u.U. auch auf der Internetseite unserer Schule präsentiert. Ansonsten findet eine Veröffentlichung von Fotos auf allen Seiten unserer Internetpräsens statt. Wenn Sie nicht wünschen, dass Fotos Ihres Kindes veröffentlicht werden, benachrichtigen Sie die Schule bitte schriftlich darüber. Wir gehen sonst davon aus, dass von Ihrer Seite keine Einwände bestehen.

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Änderung der Daten

Wohnungswechsel oder andere wichtige Veränderungen im familiären Bereich (betrifft alle der Schule bereits gemeldeten Angaben) sind der Schule umgehend mitzuteilen.

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Umgang mit Schuleigentum

Mit dem Eigentum der Schule soll jeder Schüler pfleglich umgehen, denn es soll ja allen Schülern zu Gute kommen. Schäden, die Schüler selbst verursacht oder festgestellt haben, müssen  gemeldet werden, gegebenenfalls muss Schadenersatz geleistet werden.

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Ferien, Feiertage, Schliesszeiten

Eine genaue Übersicht ist unter dem Link "Downloads" zum ansehen und herunterladen bereitgestellt.

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